Big data

Montag, 14. November 2016

Pricing der Fluggesellschaften und unsere Tipps

Die Fluggesellschaften waren die Vorreiter in Sachen Individual Pricing. Wir wollten somit herausfinden, was die heutigen Pricing Trends der Fluggesellschaften sind und was der Kunde bei der Buchung von Flügen beachten muss?

Trend 2016 – One Way Tickets
Seit Jahren waren One Way Tickets die teuerste Option eine Reise zu buchen. Teilweise war ein One Way Ticket nach New York teurer als dasselbe Ticket inkl. Rückreise. Auch wenn die Reise über mehrere Stationen gehen sollte, waren die einzelnen One-Way Tickets summiert meist signifikant teurer.

Aber aufgepasst, einige  Fluggesellschaften änderten gemäss dem Fluggesellschaften Spezialist Scott Mayerowitz die Strategie und setzten die Preise für One-Way Tickets wieder herunter (Stand Frühling 2016). Diese Änderungen wurden von grossen Airlines vorgenommen ohne das Konsumenten wirklich informiert wurden, obwohl diese bis zu 1000 Dollar pro Reise sparen könnten. Joshua Fred von American Airline teilte mit, dass dieser Wechsel vor allem wegen Kunden Feedbacks getätigt wurde. Somit sollte jeder Konsument vor jeder Buchung kurz die One-Way Tickets separat überprüfen, bevor die Buchung bestätigt wird.


Direkt bei den Fluggesellschaften buchen
Stiftung Warentest Deutschland empfiehlt Konsumenten die Preise auf den Flugbuchungsportalen zu vergleichen, die passenden Flüge auszuwählen und diese anschliessend auf der Internetseite der entsprechenden Fluggesellschaft zu buchen

Warum?

  • Flugbuchungsportale bieten teilweise höhere Preise als die Fluggesellschaften an, weil sie gewisse Provisionen weiterverrechnen 
  • Sie verlangen öfters hohe Kreditkartengebühren 
  • Teilweise werden Servicegebühren verrechnet 
  • In ganz wenigen Fällen ist es möglich, dass beim Click „Buchen“ nur das Recht auf den Kauf des Fluges gebucht wurde. Somit kann der Preis des Fluges immer noch variieren. Beispielsweise war dies auf dem Portal airline-direct.de der Fall

Fazit

Es ist empfehlenswert die gewünschte Reise auf einem Flugbuchunsportal zu suchen, um die billigsten Angebote zu erhalten. Anschliessend sollte überprüft werden, ob die einzelnen One-Way Tickets billiger als die Multi City oder Return Flüge sind. Danach können die entsprechenden Flüge auf der Internetseite der jeweiligen Airline Internetseite gebucht werden, falls diese den Flug zu einem billigeren oder gleichen Preis anbietet. Wenn dies nicht der Fall ist, kann auf ein Flugbuchungportal zurückgegriffen werden. Dabei sollte genausten überprüft werden, dass tatsächlich der Flug gebucht wird und ob hohe Service- und Kreditkartengebühren anfallen. Damit man sich die langen AGB’s ersparen kann, macht es Sinn kurz die Reviews des Portals auf Google zu suchen.

Wir wünschen euch viel Spass beim Reisen!


Euer Nilo und Nicola
  



Siehe dazu die entsprechenden Beiträge:




Auch Bruno Bucher berichtete in seinem Beitrag Individual Pricing vs. Predictive Pricing über die Versuche von Coop und Migros die Preise aufgrund interner Datenanalysen zu individualisieren. 

Freitag, 11. November 2016

9 Goldene Regeln zum Schutz vor Datensammler Google

Bruno Bucher verfasste in seinem Blog einen Artikel  wie Unternehmen systematisch Kundendaten sammeln. Auch im Blog MarketinggehtDigital von Adrian Jutzi und Alain Steiner  wird auch darüber  geschrieben wie die Swiss mit Miles & More Kundendaten sammelt. 


Doch wie schützt man sich eigentlich vor den Datensammler?

Wir wurden fündig und zeigen euch die 9 Goldenen Regeln wie man sich beispielsweise vor dem Datensammler Google schützen kann.



Know the rules


1. Browserverlauf für Werbung
Melden Sie sich im Chrome-Browser bei Google an, und klicken Sie rechts oben auf Ihr Profilbild und «Mein Konto». Anschliessend wählen Sie «Einstellungen für Werbung» und dann «Einstellungen für Werbung verwalten». Jetzt können Sie bestimmen, ob Google den Browserverlauf für interessenbezogene Werbung nutzen darf oder nicht.

Kehren Sie nun ins Menu zurück, und wählen Sie «Verbundene Apps und Websites». Die Aufzählung zeigt Smartphone-Apps und Webdienste, denen Sie Zugang zu Ihrem Google-Konto gewährt haben. Falls Sie die entsprechende Anwendung nicht mehr nutzen, klicken Sie auf «Entfernen».


2. Kontozugriff
Öffnen Sie noch einmal das Hauptmenu «Mein Konto», und klicken Sie auf «Geräteaktivitäten und Benachrichtigungen ». Hier können Sie kontrollieren, mit welchen Geräten wann und von welchem Ort aus auf Ihr Google-Konto zugegriffen wurde. Falls etwas verdächtig erscheint, ändern Sie Ihr Passwort. Verlorene oder gestohlene Smartphones kann man automatisch suchen – der Standort wird dann auf einer Google-Maps-Karte eingetragen. Bei Google angemeldete Android- Smartphones lassen sich zudem aus der Ferne sperren oder zurücksetzen.


3. Meine Aktivitäten
Googles Datensammlung ist weitaus umfangreicher, als man es sich vorzustellen vermag. Nicht nur der Besuch einer Google-Seite wird registriert, sondern jede einzelne Eingabe mit Orts- und Zeitangabe. Falls man ein Android-Handy nutzt, speichert Google auch, welche Apps wann geöffnet wurden. Bei Suchen mit Spracherkennung werden Tondatei und transkribierter Text archiviert. Auch nach Jahren kann man sich somit noch anhören, was man einmal ins Mikrofon des Smartphones gestottert hat.

Das alles dient dazu, die Google-Dienste zu personalisieren, und natürlich auch dazu, die Zielgenauigkeit der Werbung zu verbessern. Aufrufen lässt sich die Datensammlung, indem man im Hauptmenu auf «Google-Aktivitäten verwalten» und anschliessend auf «Meine Aktivitäten aufrufen» klickt. Man gelangt dann zu einer Liste, in der sich alle Aktivitäten minutengenau zurückverfolgen lassen – über Jahre hinweg, wenn man bereits so lange Google-Kunde ist.

Man kann die Liste auch filtern und so auf bestimmte Zeiträume und Google-Dienste einschränken (z. B. welche Musik habe ich mir auf Google Play angehört?). Jedes Ereignis kann man markieren, weitere Details dazu anzeigen und es per Klick löschen. Alternativ lassen sich beliebige Zeiträume definieren, deren Einträge gelöscht werden sollen.


4. Unterschiedliche Datentypen
Nachdem Sie die Datensammlung auf den Google-Servern Ihren Wünschen oder Toleranzgrenzen angepasst haben, sollte Sie den zukünftigen Umgang mit neu generierten Daten festlegen. Google unterscheidet hier eine Reihe unterschiedlicher Datentypen (Websuchen, Standorte, Audiodaten von Spracheingaben, Youtube-Daten usw.), für die sich jeweils eigene Regeln bestimmen lassen. In den folgenden Punkten werden wir sie separat besprechen. Zunächst klicken Sie dazu erneut auf «Google-Aktivitäten verwalten» und anschliessend auf «Aktivitätseinstellungen aufrufen».

5. Web- und App-Aktivitäten
Der erste Datentyp heisst «Web- und App-Aktivitäten». Darunter fallen die Google-Suche und der Google-Now-Dienst, der personalisierte Informationen auf dem Smartphone bereitstellt: Verkehrshinweise für die Fahrt ins Büro, Flugverspätungen für bevorstehende Reisen und vieles mehr. Damit Google relevante Informationen bestimmen kann, müssen Sie die Speicherung «Web- und App-Aktivitäten» einschalten. In diesem Fall archiviert Google sämtliche Suchbegriffe, die verwendeten IP-Adressen, ob man einen Browser oder eine App benutzt hat und vieles mehr.

Zusätzlich können Sie die Auswertung des gesamten Browser-Verlaufs autorisieren. Falls Sie das nicht möchten, können Sie die Speicherung der Daten «pausieren». Damit verzichten Sie allerdings auf Google Now. Die Qualität der Suchergebnisse dürfte zurückgehen, und bei der Eingabe werden Sie weniger Hilfe durch vorgeschlagene Suchbegriffe erhalten.

Standortverlauf eines Google-Nutzers. Die Suchmaschine erkennt sogar einzelne Geschäfte und Hotels.
Standortverlauf eines Google-Nutzers. Die Suchmaschine erkennt sogar einzelne Geschäfte und Hotels.

6. Standortdaten
Der zweite Datentyp sind die Standortdaten. Wenn Sie diesen Dienst ausschalten, werden die mit angemeldeten Geräten besuchten Orte nicht mehr auf den Google-Servern gespeichert. Der Standortverlauf ist daher auch auf Google Maps auf dem Smartphone nicht mehr verfügbar, und Sie müssen mehrmals aufgesuchte Orte immer wieder neu eingeben, statt sie bequem aus einer Liste auszuwählen. Achtung: Selbst wenn Sie den Standortverlauf deaktivieren, werden einige Ortsinformationen im Rahmen der vorgenannten «Web- und App-Aktivitäten» weiterhin erfasst und gespeichert, zum Beispiel, wenn Sie Google Maps nutzen oder die Google- Suche.

Um das Speichern von Ortsdaten vollständig zu unterbinden, müssen also beide Datenkategorien (Punkt 5 und 6) deaktiviert sein. Wichtig: Auf die Funktion der Standortdienste, die man auf dem Smartphone ein- und ausschalten kann, haben die hier geschilderten Einstellungen keinen Einfluss. Wenn man den Standortverlauf pausiert, wird lediglich die Speicherung der Daten gestoppt. Navigations-Apps und Google Maps funktionieren weiterhin.

Der bereits gespeicherte Standortverlauf lässt sich auch bearbeiten und vollständig löschen. Dazu klicken Sie auf «Verlauf verwalten ». Sie gelangen dann zu einer Weltkarte, die alle von Ihnen besuchten Orte durch rote Punkte markiert – vorausgesetzt, Sie hatten ein bei Google angemeldetes Handy oder Tablet bei sich. Durch einen Klick auf den Kehrichteimer unten rechts können Sie nun den vollständigen Verlauf löschen. Wenn Sie oben links ein bestimmtes Datum auswählen, können Sie einzelne Tage löschen.


7. Geräteinformationen
Ein weiterer Datentyp sind die «Geräteinformationen». Hier speichert Google Kontakte, Termine, installierte Apps, Musik und technische Informationen des Handys. Auch dies soll Websuchen verbessern. Klicken Sie auf den Schieberegler, wenn Sie die Speicherung der Daten auf den Servern pausieren wollen. Bereits gespeicherte Daten können Sie löschen, indem Sie auf «Verlauf verwalten» klicken und anschliessend im Menu rechts oben «Löschoptionen» auswählen.

8. Sprachsuchen
Google speichert auch die Tondateien von Sprachsuchen. Durch einen Klick auf den entsprechenden Schalter kann man die Archivierung stoppen. Damit verschlechtert sich die Qualität der Spracherkennung, weil die Algorithmen weniger Beispiele haben, um ihre Funktion zu trainieren. Bereits gespeicherte Daten kann man löschen: Klicken Sie auf «Verlauf verwalten» und anschliessend rechts oben auf «Aktivitäten löschen nach». Nun können Sie beliebige Zeiträume definieren, in denen die Audiodaten gelöscht werden sollen.


9. Abmeldung von Google Account
Alle Einstellungen, die man unter «Mein Konto» vornimmt, wirken sich auf die Google-Dienste auf allen Geräten aus – egal ob in einem Browser auf einem PC, auf einem Android-Handy oder (etwas weniger) auf einem iPhone, sofern Sie bei der Nutzung der Dienste bei Google angemeldet sind. Wenn Sie sich abmelden, findet die Speicherung auf den Google-Servern nicht statt, sondern nur lokal in den Apps. Dann funktionieren einige Dienste allerdings nicht mehr oder weniger komfortabel und weniger genau.


Siehe NZZ Artikel

Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!

Nicola und Nilo

Freitag, 4. November 2016

Die Könige der Smartphones

https://www.youtube.com/watch?v=dTiwDS_jfMA



Erinnert Ihr euch? Vor ein Paar Jahren brauchten wir unsere Handys um Telefonate zu führen und SMS zu schreiben. Heutzutage sind die Bedürfnisse an unsere Handys signifikant gestiegen. Einige benutzen es für Fotografie, andere für leistungsstarke Videospiele und dritte um professionell Videos für Instagram aufzunehmen. Aufgrund der vielen Angebote von Smartphones ist es schwierig zu bestimmen, welches Gerät am besten an die eigene Bedürfnisse abgestimmt ist. Deshalb haben wir uns entschieden für jede Zielgruppe, die ein bestimmtes Bedürfnis priorisiert, ein Smartphone zu empfehlen. Dieses Smartphone soll dasjenige Bedürfnis am besten abdecken. Zudem ergibt eine Gesamtübersicht über die besten Smartphone für unterschiedliche Zielgruppe.


Fotografen - Samsung Galaxy S7

fscl01.fonpit.de









Für weitere Informationen


Musikliebhaber - Marshall London

marshallheadphones.com










Für weitere Informationen


Videografen - Samsung Galaxy S7


fscl01.fonpit.de









Für weitere Informationen


Gamer - IPhone 7

padcom.ch









Für weitere Informationen

Donnerstag, 27. Oktober 2016

Die Top 10 Erfolgsfaktoren für Blogs

Seit vier Wochen posten wir unterschiedlichste Blogbeiträge auf unserer Blogseite. Nun haben wir uns die Frage gestellt, was muss eigentlich ein Blogbetreiber unternehmen, damit er mit seinem Blog erfolgreich wird. Um dies herauszufinden, haben wir Videos und Artikel aus verschiedensten Quellen analysiert und haben daraus die wichtigsten 10 Faktoren definiert.
  1. Das Bloggen beansprucht viel Zeit und für eine erfolgreiche Blogseite benötigt es noch mehr. Es wird vorausgesetzt, dass wöchentlich mindestens eine Stunde für die Unterhaltung der Blogseite beansprucht wird. Jemand, der alle drei Monaten ein Beitrag veröffentlich wird rasch feststellen, dass die am Anfang gezählten Views laufend abnehmen. Deshalb ist es wichtig regelmässig also wöchentlich Beiträge zu posten. Zudem muss sich der Betreiber eines Blogs bewusst sein, dass der Erfolg nicht sofort eintrifft.
  2. Die Grundvoraussetzung um Blog zu führen ist, dass die intrinsische Motivation und der Willen vorhanden ist. Andernfalls lohnt sich der Aufwand keineswegs.
  3. Es wird als sinnvoll erhaltet, dass die Themenbereiche eingegrenzt werden. Damit wird sichergestellt, dass sich eine eigene Community entwickelt und somit sich die Blogseite erfolgreich etabliert.
  4. Dank  seriösen Kommentaren auf anderen Blogs werden die ersten  auf die Blogseite aufmerksam gemacht.
  5. Der Blogger sollte ein einheitliches und übersichtliches Design für seine Blogseite benutzen und der Text sollte mit vielen Absätzen unterteilt sein. Eine gut strukturierte Blogseite verhindert, dass Besucher auf andere Plattformen ausweichen.
  6. Die meisten Blogseiten haben zu der normalen Domain den Zusatz „blogspot“. Heutzutage will niemand die Zeit für die Eingaben einer langen Domain aufwenden. Deshalb ist es wichtig eine kurze und treffende Domain zu wählen.
  7. Der Blogger sollte die vorhandenen Social-Network Kanäle verwenden, um die Blogseite zu promoten. Durch einfache Massnahmen wie Veröffentlichung der Blogbeiträge oder Domain können die vorhandenen Ressourcen effektiv genutzt werden, um mehr Followers und Views zu generieren.
  8. Die Betreiber einer Blogseite sollten sich ständig über die Geschehnisse in ihrem Themenbereich informieren, um die Followers über aktuelle Themen zu informieren. Mit Hilfe von Online-ZeitschriftenZeitungen, andere ähnlichen Blogseiten und andere Veröffentlichungen gelangt der Besitzer zu den nötigen Informationen.  
  9. Keywords, die regelmässig für die ähnlichen Themenbeiträge verwendet werden, verschaffen dem Besitzer die Möglichkeit weit oben bei der Google Suche zu erscheinen.
  10. Gute Überschriften führen dazu, dass die Interessen der Leser geweckt werden.


Verwendete Links:


Freitag, 21. Oktober 2016

Hass im Internet

Wenn man heutzutage einen Artikel über ein emotionsgeladenes Thema wie beispielsweise „Zuwanderung in der Schweiz nimmt zu“ konsultiert, ist dieser meistens schon überflutet mit diversen Kommentaren. Einerseits wird der Sachverhalt sachlich analysiert und andererseits werden menschenverachtende Kommentare geschrieben. Die User mobben einander gegenseitig, schreiben Hasskommentare gegen die Akteure, Autoren und andere User der Beiträge. Sie sprechen Drohungen aus und geben ihre extremen Gesinnungen preis. Die Frage ist, wo die Grenze der Meinungsfreiheit liegt? Sollen die Betreiber der Internetseite Massnahmen ergreifen und solche Kommentare verbieten?

http://www.cicero.de/berliner-republik/hass-im-internet-taten-und-worte-sind-nicht-dasselbe
Der Algorithmus von Facebook fördert diese menschenverachtende Beiträge zusätzlich. Je mehr Interaktionen der Beitrag generiert, umso wichtiger wird er bei Facebook eingestuft. Die Algorithmen basieren auf Daten von Nutzern. Die angesammelten Daten werden von Facebook an Dritte veräußert. Das bedeutet je mehr Interaktionen, desto mehr Daten werden generiert und folglich kann Facebook den Umsatz steigern. Es kursieren zurzeit viele Meinungen, dass Facebook und Co. mehr Verantwortung zu diesem Thema übernehmen sollen. Doch Facebook selbst kontert und propagiert vorwiegend die „Counter-Speech“.

Counter-Speech bedeutet so viel wie den Kommentatoren mit fundierten Argumentationen Gegenwehr zu geben, um sie schlussendlich mit dem Gewinnen der Mehrheit das den „Beschuldigten“ zum Schweigen zu bringen. Auch der Medienwissenschaftler Florian Büchel ist gegen eine Zensur und für eine Selbstregulierung. Er ist der Meinung, dass die Gegenreden auf gesellschaftliche Normen abzielen müssen. Somit sollen Akteure auf eine objektive und fundierte Art darstellen, dass hier jemand gegen die gesellschaftliche Normen verstossen hat, was darauf abzielt Konsens bei den anderen Teilnehmenden zu finden. Zensur hingegen löst meistens eine negative Gegenreaktion aus. Zusätzlich werden bei der Zensur oftmals Kommentare gelöscht, die nicht gelöscht werden sollten. Florian Büchel meint weiter, dass es gemäss Medienwissenschaft der sogenannte Meinungsführer existiert. Dieser verbreitet seine Meinung oft in seinem Umfeld und findet dort oftmals hohe Zustimmung. Das Ziel ist es dem Leser mit rationalen Argumenten eine vernünftige Alternative zu bieten. „Don’t feed the troll“! Weil schlussendlich sind nur noch Trolle da…

Was denkt Ihr dazu?

Was sind eure Erfahrungen zu diesem Thema?

Seit auch IHR in der Verantwortung?


Nilo und Nicola




Verwendete Link:

Freitag, 14. Oktober 2016

Ein-Cent-Auktionsinternetseiten

Ein brandneues Apple Iphone 6 für 10.64 Euro? Apple MacBook Pro 13 für günstige 212.93 Euro? Ein Schnäppchen? Lohnt es sich Gegenstände zu diesen tiefen Preisen zu verkaufen?

Um gebrauchte Gegenstände zu ersteigern, mussten wir vor einigen Jahren diverse Auktionshäuser besuchen. Heutzutage werden verschiedene Produkte rasch über unterschiedliche Internetplattformen wie Ricardo und Ebay ersteigert und kostengünstig oder sogar kostenlos versendet. Seit einigen Jahren bieten ein-Cent-Auktionsinternetseiten wie madbid.com diverse Produkte an, welche mit Hilfe von Bitpunkte ersteigert werden können. Das Erste was auf den Internetseiten wie madbid auffällt, sind die extrem tiefe Preise. Beispielsweise liegt der Ersteigerungspreis für ein brandneues Iphone 6  bei madbid um Euro 10.64 und bei Mediamarkt ist das identische Produkt für CHF 517.00 zu haben. Ein Schnäppchen oder nur eine Illusion?

Funktion der ein-Cent-Auktionsinternetseiten

Auf den sogenannten Ein-Cent-Auktionsinternetseite stellen die Webbetreiber Produkte zur Verfügung, die durch ihre Kunden ersteigert werden können. Um als Kunde bei einer Auktion bieten zu können, müssen sogenannte Bitpunkte gekauft werden. Diese werden benötigt, um den aktuellen Ersteigerungspreis, um ein Cent beziehungsweise um ein Rappen zu überbieten. Ein Timer zeigt, wie lange es dauert bis die Auktion zu Ende ist. Wenn Kunden kurz vor der Ende bieten, verlängert sich die Zeit um einige Sekunden. Der letzte Bieter gewinnt die Auktion und ist verpflichtet das Produkt zum Ersteigerungswert zu kaufen.
Die Ein-Cent-Auktionsinternetseiten posten zahlreiche Fotos und Videos von den Auktionsgewinnern auf ihrer Internetseite, Social Media Kanäle und Youtube. Mit diesen „Beweismitteln“ versuchen sie Vertrauen gegenüber ihren potenziellen Kunden aufzubauen. Aber die Benutzer stellen oft in kürzester Zeit fest, dass solche Seiten viele Eigenschaften eines Glücksspiels mit sich bringen. Wenn wir das Beispiel Apple Iphone 6 für 10.64 Euro genauer unter die Lupe nehmen, erhalten wir eine Übersicht über die Gewinne der Auktionsseiten:

Grundlagen für die Berechnung
  • Der Ersteigerungspreis des Iphones istbei EUR 10.64 und der Wert eines Bidpunkts liegt bei 0.10 Cent.
  • Die benötigten Bidpunkte für ein Gebot variiert zwischen 2 und 15 Bidpunkte je nach Produkt. Für dieses Beispiel wird angenommen, dass pro Gebot acht Bidpunkte benötigt werden und somit kostet  ein Gebot 0.80 Cent.
  • Es waren 1064 Gebote nötig, um auf  EUR 10.64  zu landen.
  • Der Tageskurs liegt für 1 EUR bei CHF 1.0922 (Stand 02.10.2016)

Berechnung

EUR 10.64 + (EUR 1064 * 0.80) = EUR 861,84  * 1.0922 = CHF 941.30 –  CHF 517,00 = CHF 424.30

Somit liegt der Gewinn von madbid.com für das verkaufte Iphone 6 bei CHF 424.30. Das entspricht einer Marge von 82.07%.


Fazit

Das Beispiel zeigt, dass der Gewinner das Iphone zu einem extrem tiefen Preis erwarb. Es müssen allerdings auch die zahlreichen Verlierer, die bis zu Schluss mit in der Auktion mitgeboten haben, in Betracht gezogen werden. Um auf solchen Internetseiten als Gewinner vom Platz zu gehen, muss das Glück im hohen Masse mitspielen.


Verwendete Link:
Penny auction websites - TheGuardian
Media Markt Preis Iphone

Dienstag, 4. Oktober 2016

AirBNB „sharks of the pool“

Wir kennen es alle das Online sharing Portal “AirBnB”. Das Silicon Valley Startup, welches sich vor einigen Jahren auf den Weg machte, die Welt zu revolutionieren. Airbnb, entstanden auf ein individuelles Bedürfnis der Gründer, unterstützt vom Filmstar Ashton Kutcher, ist auf dem Vormarsch in die neue Welt der „shared economy“. Airbnb deckt Bedürfnisse vom Geschäftsmann, der auf der Suche nach einer stilvollen Luxuswohnung ist, bis auf den Studenten, der „einfach billig“ will, alles ab. Dies hat fatalen Einfluss nicht nur auf den Hotellerie Markt sondern auch auf die Wohnungslage in ganzen Städten. Unternehmen kaufen oder mieten konzeptionell zentrale Wohnungen, stellen Putzpersonal an und vermieten diese zu hohen Preise an Touristen oder Geschäftsleute weiter. Es werden ganze Quartiere von Airbnb Hosts gemietet, damit diese an Kunden weitervermietet werden können. Die Folge ist, dass in Städten wie Berlin oder Hamburg der „Wohnungsnotstand“ extrem verstärkt und der „normale Bürger“ keine Aussicht mehr auf eine Stadtwohnung hat. Bürger und staatliche Institutionen wehren sich inzwischen vehement gegen die „drohende Gefahr“ aus Amerika. In Berlin brauchen Airbnb Hosts mittlerweile eine Lizenz, um Ihr Geschäft fortführen zu können. Verstösse werden mit einer Busse von EUR 100‘000.- gebüsst. Mit solchen Regulierungen versucht man dem Druck entgegenzuhalten und den Wohnungsmarkt zu schützen. Auch die Hotellerie sieht ihr Marktfeld von Airbnb angegriffen. Der zusätzliche Service, den die Hotels im Vergleich zu Airbnb bieten, ist vielen Kunden nicht mehr gleich wichtig als noch vor einigen Jahren. Zusätzlich fördert die Digitalisierung und Social Media die Flexibilität von Kunden, was sich zugunsten von Airbnb auswirkt. Auch die Hotellerie fordert Marktregulierungen vom Staat, damit sie zukünftig überleben können. Mittlerweile gibt es eine EU-Kommission, welche extreme Geschäftsbeschränkungen für Airbnb und Uber verhindern will und eine gerechte Angleichung der formalen Bedingungen zwischen Hotellerie und Sharing Economy anstrebt.



Zukunftsaussicht

Der gegenwärtige Erfolg von Airbnb scheint die Flexibilität der Gäste zu sein, was bei einer Öffnung neuer Märkte in die Hände von Airbnb spielen wird. Die Hotellerie Branche wird versuchen sich mit individuellen zusätzlichen Service abzuheben und auf die Problematiken von Airbnb aufmerksam zu machen. Zwei davon sind dabei besonders wichtig: Zum einen aufkommende Themen für Reisende und Anbieter, wobei Service und Sicherheit im Fokus stehen. Der Service und die Sicherheit sind momentan immer noch die Achillessehne von Airbnb. Zum anderen die gesellschaftlichen Auswirkungen des Modells Airbnb wie zum Beispiel die Steigerung der Miete, Wohnraumverknappung, nicht bezahlte Steuern und Abgaben sowie eine generelle Kritik an der Verwendung des Begriffes „Teilen“, wenn Unternehmen gewinnorientiert arbeiten. Airbnb wird versuchen, die Problematiken aus den Weg zu schaffen, um an Seriosität und Glaubwürdigkeit zu gewinnen. Wenn dies gelingt, kann Airbnb weiter an Marktanteile speziell bei Businesstrips gewinnen.





Wir bleiben auf dem Laufenden und werden auch über persönliche Erfahrungen mit Airbnb bloggen.




Verwendete Link:

- EU-commission backs sharing economy uber airbnb
- Kampf gegen Airbnb - Vermietung in Berlin illegale Ferienwohnungen kann man jetzt anonym melden
- Airbnb und uber EU-Kommission gibt der Sharing Economy freien Lauf

- Zimmer teilen statt Tourismus ist Airbnb die Zukunft im Tourismus